Kinder- und Jugendschutz
Seit der bundesweiten Diskussion um sexuellen Missbrauch in Institutionen setzt sich der Sport verstärkt mit dieser Thematik auseinander. Die Verabschiedung der Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ bildete auf der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2010 den Auftakt.
„Mein Körper, mein Club: Kinder stark machen!“ – mit diesem Slogan und Programm setzt sich der 1. SCN für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch ein. Um dauerhaft einen bewussten und sensiblen Umgang mit diesem Thema zu gewährleisten und einen noch besseren Schutz für alle Kinder und Jugendlichen im Verein sicher zu stellen, wird kontinuierlich ein umfangreicher Maßnahmenkatalog entwickelt und weiterentwickelt.
Dass vorbeugende Maßnahmen effektiv sind, zeigen neue Studien, die einen Rückgang der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verzeichnen. Als mögliche Gründe werden neben der gestiegenen Bereitschaft von Opfern, die Täter anzuzeigen, auch die Wirksamkeit der Prävention genannt.
Beim 1. SC Norderstedt e.V. müssen alle Kinder- und Jugendtrainer ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das erweiterte Führungszeugnis gibt es seit dem 1. Mai 2010. Es kann für Beschäftigte eingefordert werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden wollen. Neben den auch im „einfachen“ Führungszeugnis eingetragenen Straftatbeständen werden im erweiterten Führungszeugnis zusätzlich Sexualstraftaten nach § 32 Abs. 5 BZRG eingetragen.
Ansprechpartner:
Christoph Blöh
Telefon: 040 / 52 87 66 97
E-Mail: christoph.bloeh@1scn.de